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Das Kopialbuch, auch Kopiar oder Chartulare genannt, ist eine für den Kanzleigebrauch bestimmte Sammlung von Abschriften, der in einer Kanzlei (eines Empfängers) eingegangenen Urkunden, Brief und sonstigen Schriften. (Vgl. dazu Ingrossaturbuch)
Begriff aus dem mittelalterlichen Urkundenwesen.