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Als Stolgebühren bezeichnet man Gebühren, die für bestimmte kirchliche Handlungen, zu der die priesterliche Stola angelegt wurde, wie die Taufe, die kirchliche Trauung und die kirchliche Begräbnisfeier verlangt wurden. Die Stolgebühren waren wichtiger Teil der Vergütung des Pfarrers an der Pfarrkirche.
Gebühren für die Verrichtung bestimmter kirchlicher Handlungen.