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Form des Grundbesitzes, bei welchem der Eigentümer einem anderen (Erbbeständer) ein Gut erblich gegen jährlichen Zins überlässt. Der Pächter besitzt lediglich das Nutzungsrecht und ist zu bestimmten Diensten und Abgaben verpflichtet, z.B. dem Erb(be)stands(eintritts)geld (Anzahlung beim Abschluss des Pachtvertrages) u.ä.
Form des Grundbesitzes (auch Erbbestand).