Stimmberechtigte im Reichstag. Im alten Deutschen Reich bezeichnet man als Reichsstände die Personen und Korporationen, welche die Reichsstandschaft (Reichstagfähigkeit) besaßen, d.h. das Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag. « Zurück zur Ursprungsseite « Das gesamte Glossar anzeigen