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Überlieferungsform einer Urkunde mit Rechtskraft. Der Text einer Originalurkunde (A) wird in eine neue Urkunde (B) wörtlich eingefügt und von dem Aussteller von B bestätigt. Damit ist auch der neue Aussteller an den Inhalt von A gebunden. Diese Urkunde B mit dem Inserat (der wörtlichen Abschrift) ist ein Transsumpt. Dieser Vorgang der Übernahme und Bekräftigung von alten Verordnungen erfolgte oft durch den Rechtsnachfolger des Ausstellers der Originalurkunde.
Begriff aus der Urkundensprache.