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Bäuerliches Erbrecht, das darauf zielte, den Hof auf einen von mehreren Erben (Anerben) übergehen zu lassen. Das ältere Anerbenrecht (bis 1800) schloss ein Testament über den Hof aus; das jüngere (nach 1800) trat ein, wenn der Bauer keinen Hoferben ausgewählt hatte. Die übrigen Erben erhielten eine angemessene Abfindung.
Form des bäuerlichen Erbrechtes.