Einem Landesherren untertänig. Im Gegensatz zu “reichsunmittelbar” jede Person, die einem Landesherrn unterworfen war. Doch auch die Herren selbst waren landsässig, so spricht man von “landsässigen Fürsten” und “landsässigem Adel“. « Zurück zur Ursprungsseite « Das gesamte Glossar anzeigen