Hohlmaß bzw. Münzbezeichnung. Quart meint zunächst ein Hohlmaß, meist für Flüssigkeiten, dann kann Quart den vierten Teil einer Abgabe meinen. Oft wird mit Quart auch eine Münze angesprochen (⇒ Deutsches Rechtswörterbuch) « Zurück zur Ursprungsseite « Das gesamte Glossar anzeigen