Da Wasser in der Gemarkung reichlich vorhanden war, gab es eine Reihe von Mühlen. Es waren dies die Finkenmühle, die Hasselmühle, die Neumühle, die Mosbachermühle, die Rübenmühle und die Bannmühle. Letztere gehörte der Wendelsheimer Herrschaft. Die Rechte und Pflichten des Müllers in der Bannmühle sind im Wendelsheimer Weistum aus dem Jahr 1526 genau geregelt. Die Hofraite des Bürgermeisters Schäfer (1950) war die Ölmühle, in der die Wendelsheimer Öl aus Raps und Nüssen gewannen.
Nachweise
Redaktionelle Bearbeitung: Stefan Grathoff
Verwendete Literatur:
Gesangsverein Concordia Wendelsheim (Hrsg.): Festschrift zum großen rheinhessischen Gesangswettstreit verbunden mit der Feier über 100 Jahre Wendelheimer Männergesang. Kaiserslautern 1959.
Aktualisiert am: 05.12.2014

